AGB
AGB Bad Music OpenAir
31.01.2024
1. Allgemeine Bestimmungen
• Das Bad Music OpenAir wird im Folgenden als «Veranstalter» bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für die Teilnehmer.
• Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt.
• Den Anweisungen der Veranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.
• Zelten ist auf dem dafür vorgesehenen Bereich frühestens ab Samstag, 10. August 2024, ab 12.00 Uhr und bis spätestens Sonntag,
11. August 2024 12.00 Uhr erlaubt. Änderungen vorbehalten.
• Das Mindestalter für den Zutritt beträgt 18 Jahre. In Ausnahmefällen kann der Veranstalter den Zutritt für Minderjährige erlauben.
• Ausnahmefälle werden zwischen den Parteien separat geregelt.
• Das Mitbringen von Haustieren, Hausrat, Sperrgut, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Gasflaschen und brennbaren
Flüssigkeiten, sowie Waffen (jeglicher Art) ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
• Mit der Beteiligung an den Unkosten (Ticketpreis) akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
• Den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden vom Veranstalter
nicht akzeptiert.
• Das Bad Music OpenAir setzt auf dem «OpenAir-Gelände» im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern- und Dienstleistungen auch
auf ein bargeldloses Zahlungssystem. Für die bargeldlose Abwicklung wird TWINT als Zahlungsmöglichkeit bereitgestellt.
2. Programm
• Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen. Er übernimmt diesbezüglich
keinerlei Haftung.
• Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
• Jegliche Haftung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden werden vom Veranstalter abgelehnt.
3. Zugang zum Gelände
• Zugang zum Gelände haben nur Teilnehmer mit Tickets. Der Veranstalter behält sich bei unbefugtem Eintritt das Recht vor, die jeweiligen
Personalien zu notieren oder sie vom Gelände zu entfernen. Der Veranstaltet kann jedem Teilnehmer den Zugang zum Gelände
verwehren, wenn dieser eine Gefahr für die Veranstaltung darstellt. Des Weiteren ist es dem Veranstalter erlaubt Personen, die
sich nicht an die Anweisungen der Veranstalter halten auf Kosten des Teilnehmers vom Gelände zu entfernen.
• Jeder Teilnehmer erhält bei Ankunft am Festivalgelände einen Bändel. Dieser dient dem Veranstalter zur Kontrolle. Die Teilnehmer sind
daran gehalten, diesen während der zwei OpenAir Tage nicht zu entfernen.
• Der Veranstalter wird während des OpenAirs Fotos und Videos vom Festival machen, um einige der Aufnahmen zukünftig auf den
sozialen Medien hochzuladen. Durch das Akzeptieren dieser AGB, treten die Teilnehmenden das Recht am eigenen Bild ab, sofern es sich
um Fotos handelt, die mehrere Personen abbilden (u.a. Gruppenfotos, Geländefotos, u.ä.). Bei «Portraitfotos» (Bilder einzelner Personen)
bleibt das Recht am eigenen Bild bei der teilnehmenden Person.
4. Verkehr
• Es wird empfohlen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
• Die Zufahrt zum Gelände ist - mit Bewilligung des Veranstalters - vom Samstag, 10. August 2024, 10.00 Uhr bis Sonntag, 11. August
2024, 14.00 Uhr gestattet.
• Die Strasse muss ständig frei bleiben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeugbesitzers
abgeschleppt.
• Parkieren ist nur auf dem dafür eingerichteten Parkfeld erlaubt. Die Parkplätze sind begrenzt.
• Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.
5. Haftung
• Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper- und Vermögensschäden jeglicher Art. Explizit wird die grobe
Fahrlässigkeit mitausgeschlossen.
• Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
6. Gerichtsstand
• Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
wird St. Gallen vereinbart.